{"id":842,"date":"2021-12-13T08:34:21","date_gmt":"2021-12-13T08:34:21","guid":{"rendered":"http:\/\/cut-sn.de\/?page_id=842"},"modified":"2021-12-13T12:58:53","modified_gmt":"2021-12-13T12:58:53","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/cut-sn.de\/index.php\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; admin_label=&#8220;Hero&#8220; _builder_version=&#8220;4.12.1&#8243; use_background_color_gradient=&#8220;on&#8220; background_color_gradient_start=&#8220;rgba(40,40,40,0.79)&#8220; background_color_gradient_end=&#8220;rgba(40,40,40,0.86)&#8220; background_color_gradient_type=&#8220;radial&#8220; background_color_gradient_direction_radial=&#8220;top left&#8220; background_color_gradient_overlays_image=&#8220;on&#8220; background_image=&#8220;http:\/\/cut-sn.de\/wp-content\/uploads\/2021\/11\/construction-21.jpg&#8220; height=&#8220;100px&#8220; height_tablet=&#8220;&#8220; height_phone=&#8220;&#8220; height_last_edited=&#8220;on|desktop&#8220; custom_margin=&#8220;||||false&#8220; custom_padding=&#8220;10vw||10vw||true|false&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_row column_structure=&#8220;2_3,1_3&#8243; _builder_version=&#8220;3.25&#8243; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_column type=&#8220;2_3&#8243; _builder_version=&#8220;3.25&#8243; custom_padding=&#8220;|||&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; custom_padding__hover=&#8220;|||&#8220;][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.14.2&#8243; text_font=&#8220;||||||||&#8220; header_font=&#8220;Rubik|700|||||||&#8220; header_font_size=&#8220;64px&#8220; header_line_height=&#8220;1.1em&#8220; background_layout=&#8220;dark&#8220; max_width=&#8220;800px&#8220; custom_margin=&#8220;||0px|&#8220; custom_padding=&#8220;|||16px&#8220; text_font_size_tablet=&#8220;14px&#8220; text_font_size_last_edited=&#8220;off|desktop&#8220; header_font_size_tablet=&#8220;44px&#8220; header_font_size_phone=&#8220;32px&#8220; header_font_size_last_edited=&#8220;on|phone&#8220; border_color_all=&#8220;#02CDCD&#8220; border_width_left=&#8220;10px&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;]<\/p>\n<h1>\u00a0AGB<\/h1>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][et_pb_column type=&#8220;1_3&#8243; _builder_version=&#8220;3.25&#8243; custom_padding=&#8220;|||&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; custom_padding__hover=&#8220;|||&#8220;][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section][et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; _builder_version=&#8220;4.12.1&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_row _builder_version=&#8220;4.12.1&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;4.12.1&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.14.2&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; text_font=&#8220;Open Sans||||||||&#8220; text_font_size=&#8220;18px&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;]<\/p>\n<h4><strong>\u00a7 1 Geltungsbereich<\/strong><\/h4>\n<p>1. Die folgenden Gesch\u00e4ftsbedingungen der CUT Conners Umwelttechnik und Tiefbau GmbH, nachfolgend Auftragnehmerin, gelten f\u00fcr s\u00e4mtliche Auftrags- und \u00fcbrigen Vertragsverh\u00e4ltnisse zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber, und zwar auch f\u00fcr zuk\u00fcnftige Leistungs- und Vertragsverh\u00e4ltnisse. Der Auftraggeber erkennt die allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen der Auftragnehmerin durch Auftragserteilung als allein verbindlich an. Etwaigen Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers wird hierdurch widersprochen. Sie werden auch von der Auftragnehmerin dann nicht anerkannt, wenn der Auftraggeber seine allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen mit der Auftragserteilung \u00fcbersendet und nach Eingang des Auftrags die Auftragnehmerin den allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers nicht ausdr\u00fccklich widerspricht.\u00a0<\/p>\n<p>2. Alle Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend sowie unverbindlich. Sie werden erst mit der schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung oder der Arbeitsaufnahme der Auftragnehmerin oder deren Unterbeauftragten wirksam. Die Auftragnehmerin beh\u00e4lt sich \u00c4nderungen bez\u00fcglich der Auftragsbest\u00e4tigung vor, soweit zwischen Angebotsabgabe und Auftragsausf\u00fchrungsbeginn \u00c4nderungen in den Kalkulationsgrundlagen oder Risikoerh\u00f6hungen eintreten.\u00a0<\/p>\n<p>3. Mit Eingang der schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung der Auftragnehmerin wird mit dem Auftraggeber die Ausf\u00fchrung der Auftragsarbeiten nach VOB neueste Fassung, bzw. einem Werkvertrags nach BGB vereinbart.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4><strong>\u00a7 2 Termine, Fristen, Verzug<\/strong><\/h4>\n<p>1. Von der Auftragsnehmerin benannte Ausf\u00fchrungszeiten, &#8211; fristen und -termine sind unverbindlich freibleibend, es sei denn, die Auftragnehmerin best\u00e4tigt schriftlich und ausdr\u00fccklich die Verbindlichkeit. Wird die Einhaltung verbindlich anerkannter Fristen und Termine durch Umst\u00e4nde unm\u00f6glich, die nicht durch die Auftragnehmerin zu verantworten sind, wird der Zeit- und Fristlauf f\u00fcr die Dauer der Unterbrechung oder Unm\u00f6glichkeit gehemmt. Im Falle einer unangemessen langen Unterbrechung oder g\u00e4nzlicher Unm\u00f6glichkeit der Auftragsdurchf\u00fchrung ist die Auftragnehmerin zum R\u00fccktritt berechtigt, sofern die Durchf\u00fchrung des Auftrages unzumutbar ist. Gleiches gilt auch im Falle von h\u00f6herer Gewalt. Dabei stehen der h\u00f6heren Gewalt alle Umst\u00e4nde gleich, die der Auftragnehmerin die Ausf\u00fchrung des Auftrages wesentlich erschweren oder unm\u00f6glich machen, z.B. hoheitliche Ma\u00dfnahmen, Streik, Aussperrung, Betriebsst\u00f6rungen aller Art, Behinderung der Verkehrswege, unabh\u00e4ngig davon, ob diese Umst\u00e4nde bei der Auftragnehmerin, einem Subunternehmer oder einem Lieferwerk eintreten.\u00a0<\/p>\n<p>2. Die Auftragnehmerin kommt nur durch schriftliche Mahnung in Verzug. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Auftragnehmerin im Falle des Verzuges eine gemessene Nachfrist zu setzen. F\u00fcr den Fall eines Fristablaufes ist der Auftraggeber zum R\u00fccktritt lediglich bez\u00fcglich der bis dahin von der Auftragnehmerin noch nicht erbrachten Leistungen berechtigt. Sind die bis zum Fristablauf bereits erbrachten Leistungen f\u00fcr den Auftraggeber lediglich von geringer Bedeutung, so ist er im Fall des Verzuges auch zum R\u00fccktritt vom Gesamtvertrag berechtigt. Die Haftung der Auftragnehmerin f\u00fcr einen durch sie schuldhaft verursachten Verzug Schaden beim Auftraggeber wird auf 5 % des Wertes der versp\u00e4teten oder nicht erbrachten Leistung beschr\u00e4nkt. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht f\u00fcr F\u00e4lle des Vorsatzes oder der groben Fahrl\u00e4ssigkeit, Ein etwaiger Verzugsschaden ist durch den Auftraggeber nachzuweisen.<strong>\u00a0<\/strong><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong><\/strong><\/p>\n<p><strong><\/strong><\/p>\n<h4><strong>\u00a7 3 Zahlungsbedingungen<\/strong><\/h4>\n<p>1. S\u00e4mtliche Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt zu leisten. Erf\u00fcllungsort ist Schwerin\u00a0\u00a0Andere Zahlungskonditionen sind nur im Falle schriftlicher beiderseitiger Vereinbarung g\u00fcltig.<\/p>\n<p>2. Sofern aufgrund der vorliegenden allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen oder aufgrund des Gesetzes F\u00e4lligkeits- bzw. Verzugszinsen zu Lasten f\u00fcr den Auftraggeber anfallen, werden \u00a0diese festgesetzt auf 5 % \u00fcber dem Basiszins der Europ\u00e4ischen Zentralbank. Die Geltendmachung eines h\u00f6heren tats\u00e4chlichen Zinsschadens bleibt der Auftragnehmerin unbenommen.<\/p>\n<p>3. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht p\u00fcnktlich nach oder werden der Auftragnehmerin Umst\u00e4nde bekannt, die nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen geeignet sind, die Kreditw\u00fcrdigkeit des Auftraggebers zu beeintr\u00e4chtigen, so werden alle Forderungen der Auftragnehmerin auch soweit daf\u00fcr Wechsel angenommen wurden, sofort f\u00e4llig und zahlbar. Im Falle des vollst\u00e4ndigen oder teilweisen Zahlungsverzuges des Auftraggebers ist die Fortf\u00fchrung und Beendigung ihrer Leistungen von Vorauszahlungen abh\u00e4ngig zu machen. Leistet der Auftraggeber auf Aufforderung keine Vorauszahlung, ist die Auftragnehmerin berechtigt, anstelle der Erf\u00fcllung Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung zu verlangen oder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n<p>4. Etwaige Zur\u00fcckbehaltungsrechte des Auftraggebers werden ausgeschlossen. Der Auftraggeber kann mit eigenen Forderungen nur insoweit aufrechnen, als diese Forderungen entweder von der Auftragnehmerin als f\u00e4llig anerkannt oder aber rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind.\u00a0<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4><strong>\u00a7 4 Genehmigungen<\/strong><\/h4>\n<p>Der Auftraggeber hat etwaige \u00f6ffentlich-rechtliche Erlaubnisse (z.B. baurechtliche Genehmigungen, stra\u00dfenverkehrsrechtliche Genehmigungen, Abbruchgenehmigungen, Abfallbeseitigungsgenehmigungen etc.) zu beschaffen und der Auftragnehmerin vor Durchf\u00fchrung des Auftrages vorzulegen. Liegen die eventuell erforderlichen Genehmigungen nicht vor, ist die Auftragnehmerin berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung zu verlangen. Die Auftragnehmerin haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den des Auftraggebers, die diesem im Falle des Widerrufs oder der Nichterteilung von Genehmigungen entstehen. Wird die Durchf\u00fchrung des Auftrages infolge Widerrufs unm\u00f6glich oder wird die Ausf\u00fchrung des Auftrages im Falle von Rechtsstreitigkeiten \u00fcber die Genehmigungen unangemessen lange hinausgez\u00f6gert und\/oder unterbrochen, ist die Auftragnehmerin berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder Ersatz ihrer Aufwendungen zu verlangen. Wartezeiten und Arbeitsunterbrechungen auf der Baustelle, die nicht von der Auftragnehmerin zu vertreten sind, werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4><strong>\u00a7 5 Gew\u00e4hrleistung<\/strong><\/h4>\n<p>1. M\u00e4ngel sind vom Auftraggeber unverz\u00fcglich nach Bekanntwerden oder nach Beendigung der Leistung der Auftragnehmerin dieser schriftlich anzuzeigen. Verdeckte M\u00e4ngel sind unverz\u00fcglich nach Entdeckung schriftlich zu r\u00fcgen.<\/p>\n<p>2. Der Auftragnehmerin ist vom Auftraggeber Gelegenheit zu geben, den Mangel zu begutachten. Im Falle berechtigter, unverz\u00fcglicher M\u00e4ngelr\u00fcge ist die Auftragnehmerin berechtigt, den Minderwert zu ersetzen oder nachzubessern.<\/p>\n<p>3. Erfolgt die M\u00e4ngelanzeige nicht unverz\u00fcglich oder wird der Auftragnehmerin nicht Gelegenheit gegeben, den Mangel zu beseitigen, entfallen jegliche Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche. Kommt die Auftragnehmerin einer anerkannten oder bestehenden Nachbesserungspflicht nicht oder nicht vertragsm\u00e4\u00dfig nach, kann der Auftraggeber mindern. Der R\u00fccktritt vom Vertrag wird ausgeschlossen.<\/p>\n<p>4. Weitergehende \u00a0Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche &#8211; insbesondere f\u00fcr Mangelfolgesch\u00e4den &#8211; werden ausgeschlossen.<strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong><\/strong><\/p>\n<p><strong><\/strong><\/p>\n<h4><strong>\u00a7 6 Allgemeine Haftungsbegrenzung\/Verj\u00e4hrung<\/strong><\/h4>\n<p>1. Soweit nicht in diesen Bedingungen zugestanden, werden Haftungsanspr\u00fcche gegen die Auftragnehmerin &#8211; insbesondere Schadenersatzanspr\u00fcche aus Unm\u00f6glichkeit, Verzug, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsabschluss, unerlaubte Handlung etc. &#8211; ausgeschlossen, und zwar auch soweit solche Anspr\u00fcche im Zusammenhang mit Gew\u00e4hrleistungsrechten des Auftraggebers stehen. Es sei denn, die Haftung beruht auf Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/p>\n<p>2. F\u00fcr s\u00e4mtliche Anspr\u00fcche gegen die Auftragnehmerin gilt eine Verj\u00e4hrungsfrist von zwei Jahren, soweit nicht durch diese Gesch\u00e4ftsbedingungen oder gesetzlich andere Verj\u00e4hrungsfristen zwingend gelten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 Versicherungsleistungen im Schadensfall<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Auftragnehmerin haftet im Schadensfall lediglich in H\u00f6he der Versicherungsleistungen, abz\u00fcglich der genannten Selbstbeteiligungen. Die Versicherungsleistungen im Schadensfall betragen:<\/p>\n<p>Deckungssummen\u00a0 3.000.000,&#8211; \u20ac f\u00fcr Personen-, Sach- u. Verm\u00f6genssch\u00e4den, 250,&#8211; \u20ac Selbstbeteiligungen<\/p>\n<p>2. Dar\u00fcber hinausgehende Deckungssummen und Erweiterungen des Versicherungsschutzes k\u00f6nnen auf Wunsch des Auftraggebers vereinbart werden. Eine solche Vereinbarung ist vor Auftragsdurchf\u00fchrung schriftlich zu treffen und bedarf zur Wirksamkeit der ausdr\u00fccklichen Best\u00e4tigung der Auftragnehmerin.<\/p>\n<p>3. Die Auftragnehmerin \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr unzutreffende Bewertung von Sch\u00e4den durch den Auftraggeber. Etwaige Sch\u00e4den sind durch den Auftraggeber im Rahmen der versicherungsrechtlichen Obliegenheiten nachzuweisen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4><strong>\u00a7 8 Besondere Bedingungen<\/strong><\/h4>\n<p>Maschinen<\/p>\n<p>Die Baustelle muss f\u00fcr die Maschine befahrbar sein. F\u00fcr Sch\u00e4den durch das Gewicht oder Arbeitsbewegungen der Maschine an Zufahrtswegen, Rasenfl\u00e4chen oder Geb\u00e4uden usw. wird keine Haftung \u00fcbernommen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4><strong>\u00a7 9 Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/h4>\n<p>Alle von der Auftragnehmerin gelieferten und verbauten G\u00fcter bleiben in deren Eigentum bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung durch den Auftraggeber. Dieser darf die unter Eigentumsvorbehalt erworbenen G\u00fcter im gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftsgang ver\u00e4u\u00dfern oder verarbeiten. Daf\u00fcr tritt er sicherheitshalber hierdurch entstandene Forderungen gegen Dritte an die Auftragnehmerin ab (verl\u00e4ngerter Eigentumsvorbehalt). Die Abtretung erlischt mit Bezahlung durch den Auftraggeber.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4><strong>\u00a7 10 Schadensersatzpauschalierung<\/strong><\/h4>\n<p>1. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, im Falle des durch den Auftraggeber verschuldeten Schadensersatzes wegen Nichterf\u00fcllung 15 % des Rechnungsbetrages als pauschalierte Schadensersatzposition ohne den Nachweis eines tats\u00e4chlichen Schadens zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unbenommen. Dem Auftraggeber bleibt es jeweils unbenommen, den Nachweis eines nicht entstandenen oder geringeren Schadens der Auftragnehmerin zu f\u00fchren. Die vorbezeichnete Schadensersatzpauschalierung gilt insbesondere im Falle des Annahmeverzugs des Auftraggebers, der die Auftragnehmerin berechtigt, nach angemessener Fristsetzung von der Durchf\u00fchrung des Vertrages abzusehen und nach den vorbezeichneten Bestimmungen Schadensersatz statt Leistung zu verlangen. Einer Fristsetzung bedarf es im Falle endg\u00fcltiger Annahmeverweigerung des Auftraggebers nicht. Berechnungsgrundlage ist der Rechnungsendpreis.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4><strong>\u00a7 11 Individualabreden<\/strong><\/h4>\n<p>Individualabreden zwischen Auftragnehmerin und dem Auftraggeber bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit grunds\u00e4tzlich der Schriftform.<strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong><\/strong><\/p>\n<h4><strong>\u00a7 12 Salvatorische Klausel<\/strong><\/h4>\n<p>Sollte eine Bestimmung dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt. Es gilt dann diejenige Bestimmung, die die Vertragspartner im Falle des Erkennens der Unwirksamkeit am nahesten aller Parteien kommt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4><strong>\u00a7 13 Gerichtsstand \/ Erf\u00fcllungsort<\/strong><\/h4>\n<p>1. Ausschlie\u00dflich gilt die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des einheitlichen europ\u00e4ischen Kaufrechts wird ausgeschlossen.<\/p>\n<p>2. Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand ist der Gesch\u00e4ftssitz der Auftragnehmerin, sofern der Vertragspartner Kaufmann, \u00f6ffentlich-rechtliche K\u00f6rperschaft oder \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist. Diese Regelung gilt auch f\u00fcr Verbraucher, sofern diesbez\u00fcglich nichts Gesetzliches entgegensteht.<\/p>\n<p>3. Als Gerichtsstand &#8211; auch f\u00fcr Urkunde-, Wechsel- und Scheckverfahren &#8211; wird Schwerin vereinbart.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Schwerin, Juni 2021<\/strong><\/p>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a0AGB\u00a7 1 Geltungsbereich 1. 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